ABGESAGT WEGEN TEILNEHMERMANGEL !!! Nächster Spezialkurs
28.+29. März 2025
BITTE MÖGLICHST BALD ANMELDEN !

Vorraussetzung: Abgeschlossener Grundkurs
Nächster Grundkurs:
20.-25. Oktober 2025

Strahlenschutzkurse

 Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer Geräte, welche mit ionisierender Strahlung arbeiten, sind gemäß den entsprechenden Verordnungen/Gesetzen des Strahlenschutzes Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen.

 Alle angebotenen Kurse von veto-ray werden gemäß den bestehenden gesetzlichen Regelungen im vollen Umfang durchgeführt und wurden vom Bundesministerium f. Gesundheit akkreditiert (u.a. Bescheid gemäß BMG-32240/0001-III/5/2016).


Regelung für den medizinischen Bereich:


 Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung (Grundkurs und Spezialkur in der Strahlentherapie, Radiodiagnostik, oder Nuklearmedizin).

Weiters benötigen Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen den Nachweis, dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Abständen von höchstens fünf Jahren besuchen.

 Sofern sich die Tätigkeit der oben genannten Strahlenschutzbeauftragten auf die Ordination eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes beschränkt, ist eine Fortbildung im Ausmaß von mindestens vier Stunden zu absolvieren.


Wir bieten in derzeit noch unregelmäßigen Abständen Kurse zur Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Kurse zur Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner an. Zukünftig sollen jedoch fixe Termine ein Planung für alle Beteiligten erleichtern.



Bei Bedarf bieten wir auch Kurse vor Ort an (Ordination bzw. Krankenhaus, etc.) - bitte schreiben Sie uns eine Mail, sollte Interesse bestehen.



Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18

  • - Strahlenquellen
  • - Grundlagen der Strahlenbiologie
  • - Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • - Dosimetrie
  • - Grundlagen des Strahlenschutzes
  • - Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • - Messgeräte
  • - ärztliche und physikalische Kontrolle
  • - Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • - Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern



Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18

Spezielle Ausbildung hinsichtlich diagnostischer und interventionsradiologischer Verfahren mit Röntgenstrahlung für Strahlenschutzbeauftragte im Bereich Medizin


  • – Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie
  • – Strahlenexposition von strahlenexponierten Arbeitskräften, Patientinnen/Patienten und sonstigen Personen; Ermittlung der Strahlenexposition
  • – Schutzmaßnahmen für strahlenexponierte Arbeitskräfte, Patientinnen/Patienten und sonstige Personen
  • – diagnostische Referenzwerte
  • – Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • – Übungen: Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen für Diagnostik und interventionelle Radiologie, Qualitätsprüfungen


Ausbildung gem. § 82 AllgStrSchV 2020

  • - Grundlagen der Kernphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen
  • - Strahlenquellen
  • - Grundlagen der Strahlenbiologie
  • - Strahlenschäden, Vorbeugung und Erkennung
  • - Dosimetrie
  • - Grundlagen des Strahlenschutzes
  • - Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes
  • - Messgeräte
  • - ärztliche und physikalische Kontrolle
  • - Strahlenunfälle, Erste Hilfe
  • Abhängig von der Stundenzahl, ob erforderlich, oder nicht: Übungen: Handhabung von Geräten zur Personen- und Ortsdosisbestimmung einschließlich der Verwendung von Prüfstrahlern


Ausbildung gem. § 9 MedStrSchV 2023

Die oben genannten Personen haben an Fortbildungsveranstaltungen zu den angeführten Themen (der obigen Kurse) oder an Fortbildungsveranstaltungen für Strahlenschutzbeauftragte des betreffenden Bereiches gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 der AllgStrSchV 2020 jeweils im Ausmaß von mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren teilzunehmen. Das erste Intervall beginnt mit dem der Aufnahme der Tätigkeit folgenden Jahr zu laufen.

Kurskalender

Die nächsten Termine 2025:
Hier geht's zum neuen Kursportal ...
=> Bitte entnehmen Sie hier alle weiteren Informationen !


Spezialkurs für Radiodiagnostik: 28. und 29. März 2025
ABGESAGT !! Grundkurs für Strahlenschutzbeauftragte derzeit geplant: 20.Oktober bis 23.Oktober 2025 online, berufsbegleitend von 18:00 - 21:15 , 24./25. Oktober 2025 vor Ort in Innsbruck inkl. Praktikum
bei Bedarf: Spezialkurs für Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin (bitte per mail anfragen)
bei Bedarf: Fortbildungskurse für Strahlenschutzbeauftragte (bitte per mail anfragen)
bei Bedarf: Fortbildungskurse für Anwendende Fachkräfte (bitte per mail anfragen)

Kontakt

Dr. Michael Verius - Mag. Pavle Torbica
Adamgasse 11
A-6020 Innsbruck
Österreich
+43 650-8374876 bzw. +43 699-12111368
office(at)veto-ray.at

Top