Für das Betreiben und Bedienen medizinischer und nichtmedizinischer Geräte, welche mit
mit ionisierender Strahlung arbeiten, sind von gemäß den entsprechenden Verordnungen/Gesetzen des Strahlenschutzes
Aus- und Weiterbildungsnachweise zu erbringen.
Alle angebotenen Kurse von veto-ray werden gemäß den bestehenden gesetzlichen Regelungen im vollen Umfang durchgeführt und wurden vom Bundesministerium f. Gesundheit akkreditiert (u.a. Bescheid gemäß BMG-32240/0001-III/5/2016).
Strahlenschutzbeauftragte, die mit Röntgeneinrichtungen und Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin umgehen, benötigen eine entsprechende Strahlenschutzausbildung.
Strahlenschutzbeauftragte und weitere mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes betraute Personen müssen
nachweisen, dass sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von mindestens acht Stunden in Abständen von
höchstens fünf Jahren besuchen.
Wir bieten derzeit Kurse zur Grundausbildung für Strahlenschutzbeauftragte und Kurse zur Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte für Mediziner an.
Bei Bedarf bieten wir auch Kurse vor Ort an (Ordination bzw. Krankenhaus, etc.) - bitte einfach melden.
Ausbildung gem. § 79 AllgStrSchV 2020 Anlage 18
Ausbildung gem. § 82 AllgStrSchV 2020
Die nächsten Termine 2022:
31. März + 1.April 2022 (Fortbildungskurs)
geplant: November 2022 (Grundkurs)
Dr.Michael Verius
Höttinger Au 38
A-6020 Innsbruck
Österreich
+43 650-8374876
office(at)veto-ray.at
Mag. Pavle Torbica
Dr.Stumpf Str. 24/Top 3.71
A-6020 Innsbruck
Österreich
+43 699-12111368
office(at)veto-ray.at